Eine Übergabepflicht an den Erwerber lässt sich aus der Energie-Einsparungsverordnung nicht ablesen. Es widerspräche aber dem Zweck eines Energieausweises, wenn dieser beim Bauträger verbliebe. Bei der Übergabe des Energieausweises muss von einer Pflicht des Bauträgers an den Erwerber nach Fertigstellung
Gesetzliche Änderungen für Gebäude
Die Energie-Einsparungsverordnung aus dem Jahre 2009 hat aufgrund einer EU-Richtlinie durch das Gesetz vom 4. Juli 2013 bedeutsame Änderungen erfahren. Diese sind für Eigentümer und Vermieter von Immobilien relevant. Aufgrund der Energie-Einsparungsverordnung können Energieausweise für Wohngebäude entweder auf der Grundlage